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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag mit dem Ferienhotel Silberdistel Garni in Bolsterlang, Timo Zebisch, Flurstrasse 1 und 12, 87538 Bolsterlang

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Geltungsbereich

1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Appartements/Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

Vertragsabschluß, -partner, -haftung; Verjährung

1) Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hotel zustande. Sowohl der Antrag des Gastes als auch die Annahme des Antrags durch das Hotel haben in Schriftform zu erfolgen (Brief, Telefax, Email).
2) Vertragspartner sind das Ferienhotel Silberdistel, Timo Zebisch, Flurstrasse 1 und 12, 87538 Bolsterlang, nachfolgend Hotel, und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag.
3) Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
4) Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes sechs Monate.
5) Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.


Leistungen, Preise, Zahlung

1) Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlaßte Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Umsatzsteuer, ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Gastes, entsprechend anzupassen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung sechs Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um fünf Prozent, anheben.
4) Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5) Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Das Hotel ist berechtigt auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
6) Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Bei Gruppenbuchungen sind Vorauszahlungen obligatorisch.
7) Die Begleichung der Gesamtrechnung erfolgt üblicherweise bei Abreise in bar oder mit ec-Karte und Geheimzahl sowie Kreditkarten. Eventuelle Anzahlungen werden mit dem Rechnungsbetrag verrechnet. Generell von der Bezahlung mit Kreditkarten ausgenommen sind Arrangements, Lastminute-Raten und Fremdleistungen wie Bergbahntickets, Bustickets, etc.

Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)

1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2) Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretene Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
3) Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.
4) Dem Hotel steht es frei, den ihm entsprechenden und vom Gast zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Gast ist dann verpflichtet, 80% des vertraglich vereinbarten Preises für Zimmer/Ferienwohnungen/Appartements mit Frühstück bzw. 90% bei Ferienwohnungen/Appartements ohne Verpflegung zu zahlen. Pauschalarrangements bieten in der Regel einen erheblichen Preisvorteil im Vergleich zum Normalpreis, weshalb es hier zu einer Erhöhung der Pauschalbeträge kommen kann. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Generell wird vom Hotel eine Bearbeitungsgebühr (für Büromaterial, Telekommunikations- und Systemgebühren, Kosten Schreibkraft, etc.) in Höhe von 25,- € in Rechnung gestellt, falls eine komplette Weitervermietung des stornierten Aufenthaltes erfolgte und somit keine Stornokosten fällig werden. 

Rücktritt des Hotels


1) Sofern ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebundenen Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht auf Rücktritt nicht verzichtet.
2) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3) Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretene Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlaß zur Annahme hat, das die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
ein Verstoß gegen obigen Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
4) Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrecht unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5) Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.


Zimmerbereitstellung, -übergabe und –rückgabe sowie verspätete Anreise


1) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer/Appartements/Ferienwohnungen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
2) Gebuchte Zimmer/Appartements/Ferienwohnungen stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. In der Hauptsaison (Weihnachten/Neujahr, Fasching und Viehscheid) kann die Bereitstellung aufgrund der zeitgleichen An- und Abreise aller Gäste unter Umständen auch erst um 17:00 Uhr erfolgen, woraus jedoch keine Schadenersatzansprüche seitens des Gastes entstehen. Ohne besondere Absprache werden die Zimmer/Appartements/Ferienwohnungen bis 18.00 Uhr bereitgehalten. Danach ist eine Weitervermietung durch das Hotel möglich.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer/Appartements/Ferienwohnungen dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
Ein Kind bis 3 Jahre ist im Zimmer seiner Eltern kostenfrei. In diesem Fall gelten Zusatzleitungen, welche im Zimmerpreis enthalten sind nicht für das mitreisende Kind. Bei der Rückgabe von Appartements/Ferienwohnungen ist außerdem der Müll in den dafür vorgesehenen Behältnissen zu entsorgen und das Geschirr zu reinigen.


Haftung des Hotels

1) Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
2) Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von EUR 3.000,- im Hotelsafe an der Rezeption aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Anzeige macht (§703 BGB).
3) Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4) Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
5) Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.


Schlußbestimmungen


1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme bedürfen der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist Bolsterlang.
3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(Stand: 01. Januar 2018) 

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